Häufig gestellte Fragen

Wie läuft der erste Behandlungstermin ab?

Um Ihnen eine auf Ihr Beschwerdebild ausgerichtete, bestmögliche und zielgerichtete Therapie zu ermöglichen, erstellt Ihr behandelnder Therapeut mittels eines ausführlichen Anamnesegespräches und einer gezielten Untersuchung ein individuelles Therapiekonzept.

Für die Anamnese, Untersuchung und Durchführung der Erstbehandlung wird in aller Regel ein Zeitfenster von 40 Minuten veranschlagt.

Bitte bringen Sie zu Ihrer Erstbehandlung Ihre ärztliche Verordnung mit. Diese darf bei gesetzlich Versicherten nicht älter als 14 Tage sein (siehe Ausstellungsdatum auf dem Rezept).

Da wir stets bemüht sind, der Umwelt zuliebe unseren Verbrauch an Handtüchern und somit die anfallende Wäsche so gering wie möglich zu halten, möchten wir Sie bitten, zu jeder Anwendung ein großes Duschhandtuch mitzubringen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Um Ihnen und anderen Patienten unnötige Wartezeiten zu ersparen finden Sie sich bitte bei jedem Behandlungstermin 5 Minuten vor Therapiebeginn in unserer Praxis ein.

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Die Kosten für Ihre physiotherapeutischen Behandlungen werden i. d. R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, Ihrer privaten Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft übernommen. Voraussetzung hierfür ist eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept) von Ihrem behandelnden bzw. überweisenden Arzt.

Muss ich einen Eigenanteil leisten?

Als volljährig gesetzlich versicherter Patient müssen Sie pro Verordnung einen Eigenanteil für Ihre Krankenkasse leisten. Dieser besteht aus einem Sockelbetrag in Höhe von 10,00 € pro Verordnung zzgl. 10 % des jeweiligen Rezeptwertes.

Wir bitten Sie, diesen Eigenanteil in bar zeitnah bei uns in der Praxis zu begleichen. Eine Zahlung per EC-Karte ist nicht möglich.

Werden die Kosten als Privatpatient/Beihilfepatient übernommen?

Durch die unterschiedlichen, individuell vereinbarten Verträge mit Ihrer Privaten Krankenkasse können wir nicht gewährleisten, dass 100 % der von uns in Rechnung gestellten Kosten übernommen werden.

Für Beihilfepatienten gelten die vereinbarten Behandlungstarife der jeweiligen Beihilfekassen.

Unsere Aufwendungen für die erbrachten Leistungen bewegen sich im gesetzlichen Rahmen und sind für Sie auf Ihrem Anmeldeformular ersichtlich.

Kann ich auch ohne einen Termin zur Behandlung kommen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur nach vorheriger Terminvereinbarung behandeln können. Ihre Termine können Sie bei uns persönlich oder telefonisch unter 08341 69494 (Hauptpraxis Kaufbeuren) oder 08342 9695733 (Filialpraxis Marktoberdorf) vereinbaren.

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